Mitteilungen der CDU Olpe
Mittwoch, den 27. Februar 2019

 

Der Denkmalbereich

„Unter einem Denkmalbereich versteht man die Mehrheit von baulichen Anlagen, die durch Satzung geschützt ist. Es kann sich um Stadtgrundrisse, Stadt- und Ortsbilder, Grünanlagen, Siedlungen, u.ä. handeln. Sinn des Denkmalbereiches ist nicht die Substanzerhaltung, wie bei einem Einzeldenkmal, sondern die Bewahrung des für den Bereich typischen Erscheinungsbildes in seiner Einheitlichkeit. Somit liegt der Schwerpunkt auf dem Gesamteindruck. Das soll nicht heißen, dass Neubaumaßnahmen, Abriss oder Modernisierung unterbunden werden sollen. Aber die Veränderungen müssen sich in ihrer Größe, Maßstäblichkeit und in ihrer Farbgebung dem vorhandenen Erscheinungsbild anpassen und dürfen den Gesamteindruck nicht beeinträchtigen. Durch die Ausweisung eines Denkmalbereiches mit dem Ziel der Erhaltung des historischen Ortsbildes wird auch die Qualität des Wohnstandortes erhalten und verbessert werden. Denn langfristig gesehen können bestehende Störfaktoren im Zuge des Abstimmungsverfahrens beseitigt werden.“ So beschreibt das Institut für Denkmalschutz und Denkmalpflege der Landeshauptstadt Düsseldorf treffend den Begriff Denkmalbereich.
Ein Thema, dass aktuell auch in unserer Stadt Olpe für viel Diskussion sorgt und sachlich häufig nicht richtig dargestellt wird. Eine Denkmalbereichssatzung bedeutet eben nicht die Entrechtung und Enteignung der Immobilienbesitzer. Seit über 26 Jahren verfügt die Stadt Olpe über eine solche Denkmalbereichssatzung in der Innenstadt und in diesen 26 Jahren hat sich die Stadt Olpe auch dort prächtig entwickelt. In den angrenzenden Gebieten ist das nicht überall der Fall.

Im Ausschuss Umwelt, Planen, Bauen entschlossen sich die Mitglieder im April 2016 einstimmig dazu, die bestehende Denkmalbereichssatzung von 1992 räumlich und inhaltlich überarbeiten zu lassen. Ein kompetentes Fachbüro wurde mit dieser Aufgabe betraut und berichtete seit Ende 2017 über den Verlauf der Arbeiten. Die Vorstellung des Entwurfs erfolgte im Juni 2018. Nach dreimonatigen Beratungen in den politischen Fraktionen des Olper Stadtrates billigten die Mitglieder des Bauausschusses einen erweiterten Entwurf einstimmig. Weitere drei Monate später, im Dezember 2018, erhielten die Ausschussmitglieder abermals Informationen über den aktuellen Entwurf, um ihn dann acht Wochen später, ohne die Stimmen der CDU, abzulehnen.
In nicht weniger als acht Ausschusssitzungen wurde seit April 2016 die Überarbeitung der Denkmalbereichsatzung beraten, begleitet von einer Berichterstattung in der örtlichen Presse und im Internet. In zwei Veranstaltungen, eine durchgeführt von der CDU Olpe, die andere durch die Stadtverwaltung, wurde der Entwurf der neuen Denkmalbereichssatzung der Öffentlichkeit vorgestellt. In der Februarsitzung des Bauausschusses sollte der Entwurf lediglich gebilligt werden, um ihn anschließend öffentlichen Auszulegen. Die Bürgerinnen und Bürger der Stadt hätten dann die Möglichkeit gehabt sich über die Satzung zu informieren und Einwände zu erheben. Die von UCW, SPD, FDP und den Grünen erzwungen Verzögerung aufgrund unzureichender Informationen ergibt vor diesem Hintergrund keinen Sinn. Auch die vermeintliche Fehlerliste der UCW korrigiert eventuell nur die ergänzende Auflistung der im Denkmalbereich befindlichen Objekte und nicht den eigentlichen Inhalt der Denkmalbereichssatzung. Sie stellt keine Entscheidungsgrundlage dar.

Ziel der Denkmalbereichssatzung ist es, das Erscheinungsbild der Innenstadt einerseits zu schützen, andererseits aber auch notwendige Veränderungen zuzulassen. Ohne Denkmalbereichssatzung können viele historische Gebäude genehmigungsfrei abgerissen werden
um einer rein zweckmäßig profitablen Neubebauung Platz zu machen.
Der vorliegende Satzungsentwurf sichert der Stadt ein Mitspracherecht und bietet das flexibelste Instrument dazu. Sie ist eine Lösung mit Maß und Mitte. Die CDU-Fraktion steht nach wie vor zu dieser Lösung. Es wäre fatal, die Gestaltung der Stadt dem freien Spiel der Kräfte zu überlassen.

 

Der Bahnhof

Das ehemalige Bahnhofsgelände in Olpe soll durch den Verband für Flächenrecycling und Altlastsanierung (AAV) auf Verschmutzungen im Boden untersucht werden. Der AAV ist eine Institution des Landes, die Städte und Gemeinden bei der Altlastensanierung unterstützt. Ergänzend zur Gefährdungsabschätzung erstellt die AAV einen Sanierungsplan zu dem auch ein Rückbau- und Entsorgungskonzept gehört. Die Stadtverwaltung hat mit dem AAV eine größtmögliche Untersuchung vereinbart, die alle Alternativen und die daraus resultierenden Kosten belastbar aufzeigen soll. Wie daraus bereits der Rückschluss gezogen werden kann das Bahnhofgebäude solle abgerissen werden, ist rätselhaft. Ungeachtet aller Spekulationen und gemäß einem Ratsbeschluss verfolgt die CDU-Fraktion weiterhin das Ziel den bestehenden Bahnhof in einen Rathausneubau zu integrieren. Einen ähnlich lautenden Beschluss gibt es auch zum Erhalt des ehemaligen Stellwerkhäuschens.

 

Das Rathaus

In der Stadtverordnetenversammlung am 19. Februar 2019 wurde die Verwaltung beauftragt, für die Raumbedarfsermittlung zum Neubau des Rathauses in Olpe die Möglichkeiten für neue zukunftsorientierte Arbeitsformen zu untersuchen. In diese Grundlagenermittlung sollen Erfahrungen aus Modellverwaltungen, die sog. „New-Work-Konzepte“ bereits erfolgreich umgesetzt haben, einfließen. Zahlreiche erfolgversprechende Anregungen wurden bereits während der Besuche im Stadthaus in Venlo gesammelt. Die digitale Vernetzung und Kommunikation in modernen und flexiblen Arbeitsplatzformen und Arbeitszeitmodellen sind ebenso wichtige Aspekte, wie aufgaben- und zielorientierte Prozesssteuerung und räumlich und zeitliche Optimierung des Bürgerservices. Die Stadtverwaltung, die heute bereits Vorreiter moderner kommunaler Arbeitsmethoden ist, wird sich mit der Umsetzung dieser Maßnahmen optimal für die Zukunft aufstellen. Entscheidend für den Erfolg ist die Bereitschaft der Mitarbeiter diesen Weg mitzugehen. Die CDU-Fraktion bestärkt und unterstützt die Verwaltung in ihrem Vorhaben.